Lkw-Ladekran Grundkurs

§ Rechtsgrundlagen

Lkw-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30mt nicht überschreiten und deren Auslegerlänge 15m nicht überschreiten.

Kranführer, Instandhaltungspersonal

Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die körperlich und geistig geeignet sind
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind
  • ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen
    Aufgaben zuverlässig erfüllen.


Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

Der Inhalt und die Dauer der Unterweisung sind abhängig

  • von der zu steuernden Kranart
  • von den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten
  • vom betrieblichen Umfeld (z. B. Gießerei, Kraftwerk, Baustelle)
  • von den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit des zu Unterweisenden
  • von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer

Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:

flurgesteuerte Krane, 1 bis 5 Tage

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Anmeldung:

Sie können sich gerne per E-Mail: info@logistikring.de anmelden.
Und gerne auch telefonisch unter Telefon: 07731/7951120

Für Fragen stehen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.

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Logistikring Brandner
Robert-Gerwig-Straße 2
78224 Singen