Staplerschein – Grundausbildung und Zusatzqualifikation

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Viele Unternehmen unterschätzen Qualifizierungsanforderungen

In zahlreichen Kundengesprächen stellen wir immer wieder fest, dass viele Unternehmen in der Region darüber nicht informiert sind, dass seit Ende 2022 eine überarbeitete Fassung des DGUV Grundsatzes 308-001 gilt, vormals bekannt als BGG 925.

Besonders die Zusatzqualifizierung für Schubmaststapler und die erweiterten Anforderungen an die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer sind vielen noch unbekannt. Dabei ist diese Qualifizierung essenziell für die rechtssichere Ausbildung von Staplerfahrern. Um in diesem Zusammenhang etwas Licht ins dunkle zu bringen, beschreiben wir hier, worauf es beim Einsatz von Mitarbeitern und Kollegen mit den Flurförderzeugen ankommt und was benötigt wird.

So läuft die Ausbildung ab für den Erwerb des Staplerscheins ab

Die Ausbildung ist gemäß DGUV G 308-001 in drei Stufen gegliedert:

  • Stufe 1: Allgemeine Ausbildung – Theorie und Praxis für klassische Frontstapler
  • Stufe 2: Zusatzausbildung – für spezielle Flurförderzeuge (z. B. Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler)
  • Stufe 3: Betriebliche Ausbildung – Geräteeinweisung im Betrieb

Für jede bestandene Stufe gibt es eine Dokumentation im Fahrausweis für Flurförderzeuge sowie ein Qualifikationszertifikat.

Zusatzqualifikation für Schubmaststapler wird häufig übersehen

Wir haben es mehrfacht erlebt, dass Unternehmen nicht wussten, dass die Staplerfahrer von Schubmaststaplern (oder Seiten-/Dreiseitenstaplern), eine Zusatzqualifikation nach Stufe 2 benötigen, selbst wenn ein allgemeiner Staplerschein bereits vorhanden ist. Nur wenn der Fahrauftrag vor Dezember 2022 bestand, kann unter bestimmten Bedingungen auf eine Nachqualifikation verzichtet werden. Zur Sicherheit und im Sinne der Unfallverhütung empfehlen wir in nahezu allen Fällen eine Nachqualifizierung, idealerweise im Rahmen der jährlichen Unterweisung.

Jährliche Unterweisung in Singen – Jetzt sinnvoll erweitern

Gemäß §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 ist eine jährliche Unterweisung für alle Staplerfahrer verpflichtend. Nutzen Sie diese Maßnahme, um Inhalte aus der Stufe 2 Zusatzqualifizierung zu integrieren. Wir bieten:

  • Theoretische und praktische Unterweisungen
  • Integration spezifischer Inhalte (z. B. Schubmaststapler)
  • Durchführung von Prüfungen & Dokumentation
 
Ausbildung für Mitgänger-Flurförderzeuge – jetzt mit Theorie & Praxis

Auch bei Geräten ohne Fahrersitz, wie Hochhubwagen oder Handgabelhubwagen, herrscht oft Unsicherheit. Geräte welche schneller als 6 km/h fahren, gelten nicht als Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit, sondern als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Folglich wird eine Ausbildung und Beauftragung der Fahrer wie bei Gabelstaplern benötigt.Wir empfehlen folgendes:

  • Theoretische und praktische Unterweisung
  • Gerätespezifische Einweisung
 
Regionale Schulungen: Singen – Konstanz – Stockach – Engen – Tuttlingen

Unser Standort in Singen am Hohentwiel (78224) ist ideal für Kunden aus dem gesamten Hegau-Bodensee-Raum. Wir bieten Inhouse-Schulungen oder Kurse in unseren Räumen individuell planbar für Unternehmen und Einzelpersonen.

Unsere Leistungen:
  • Staplerschein & Grundausbildung (Stufe 1)
  • Zusatzqualifizierung für Spezialgeräte (Stufe 2)
  • Geräteeinweisung im Betrieb (Stufe 3)
  • Jährliche Unterweisung
  • Unterstützung bei der Eignungsbeurteilung
 
Jetzt Termin vereinbaren – Ausbildung & Unterweisung in Singen buchen!

Adresse: Robert-Geriwg-Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)
Kontakt:
07731 7951120
E-Mail:

Quelle: DGUV

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Oliver BRandner

"Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Logistikprozesse durch praxisnahe und aktuelle Schulungen nachhaltig zu verbessern."