Staplerschein in Singen am Hohentwiel - Gabelstapler Ausbildung nach DGUV 308-001
Sie möchten Ihren Staplerschein machen? Bei Logistikring Brandner in Singen am Hohentwiel erhalten Sie die Ausbildung für Gabelstaplerfahrer nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 – von der Grundausbildung über die Zusatzqualifikation Stufe 2 bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung.
Gabelstapler Grundkurs
Zusatzqualifikation Stufe 2
Jährliche Unterweisung gemäß DGUV
Eintägige Schulung für Mitarbeiter mit Fahrpraxis
und jährliche Unterweisung
Innerbetrieblicher Einsatz
Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in “Flurförderzeuge” (DGUV 68 und dem Grundsatz 308-001) geregelt. Danach dürfen folgende Personen als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden:
mindestens 18 Jahre alt
geistig und körperlich geeignet
theoretisch und praktisch ausgebildet
eine Fahrerprüfung erfolgreich abgelegt haben
vom Unternehmen mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis)
Gabelstapler Grundkurs, Zusatzqualifizierung und jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
Sicheres und rechtskonformes Fahren mit dem Gabelstapler erfordert eine fundierte Ausbildung sowie eine regelmäßige Auffrischung des Wissens. Bei Logistikring bieten wir sowohl den Gabelstapler Grundkurs für Einsteiger als auch die Zusatzqualifizierung z.B. für Schubmaststapler und die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für erfahrene Staplerfahrer an. Alle Schulungen finden direkt bei uns vor Ort statt und erfüllen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und des Arbeitsschutzgesetzes. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Anfrage auch eine hausinterne Schulung an.
Gabelstapler Grundkurs
Ausbildung für angehende Staplerfahrer
Der Grundkurs vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Aufbau und die Funktionsweise von Gabelstaplern, rechtliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften, den Umgang mit Lasten sowie das korrekte Verhalten im innerbetrieblichen Verkehr. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmenden den anerkannten Staplerschein, der bundesweit gültig ist.
Zusatzqualifizierung z.B. für Schubmaststapler (Stufe 2)
Die Stufe 2 ist die Zusatzausbildung für spezielle Flurförderzeuge (z. B. Schubmaststapler, Seitenstapler, Komissionierstapler)
Teilweise ist den Unternehmen nicht bewusst, dass die Staplerfahrer von Schubmaststaplern (oder Seiten-/Dreiseitenstaplern), eine Zusatzqualifikation nach Stufe 2 benötigen, selbst wenn ein allgemeiner Staplerschein bereits vorhanden ist. Die in diesem Kurs vermittelten Kenntnisse sind explizit auf die Bedürfnisse der Bediener von Spezialgeräten ausgerichtet.
Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer Pflichtgemäß gemäß DGUV
Bereits ausgebildete Gabelstaplerfahrer sind verpflichtet, einmal jährlich an einer Unterweisung teilzunehmen. Diese Schulung dient der Auffrischung und Aktualisierung des sicherheitsrelevanten Fachwissens. Inhalte sind unter anderem neue gesetzliche Regelungen, betriebliche Unfallverhütung, richtiges Verhalten bei Gefahrensituationen sowie Hinweise zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern im Alltag.
Ihre Vorteile bei Logistikring
Qualifizierte Ausbilder mit langjähriger Praxiserfahrung
Schulung in modernen Ausbildungsräumen in Singen am Hohentwiel
Praxisnahe Übungen auf firmeneigenem Gelände
Teilnahmezertifikat und Staplerschein je nach Kurs
Auf Anfrage bieten wir Ihnen auch hausinterne Schulungen an
Unterrichtszeiten
08:00 bis ca. 12:00 Uhr jährliche Unterweisung 08:00 bis ca. 16:00 Uhr Grundkurs Gabelstapler 08:00 bis ca. 16:00 Uhr Zusatzqualifikation Stufe 2
je nach Teilnehmerzahl und Einsatzgebiet werden die Kurse angepasst.
Schulungsräume
In der Robert-Gerwig-Straße 2 in 78224 Singen
Selbstverständlich bieten wir jederzeit auch Inhouse-Schulungen im Raum Hegau-Bodensee und den angrenzenden Landkreisen Tuttlingen, Donaueschingen und Villinge-Schwenningen an.
Lehrgangskosten inklusive Lehrmaterial Gabelstapler-Grundkurs oder jährliche Unterweisung
Pro Teilnehmer inklusive Seminarunterlagen, Zertifikat und GS-Fahrausweis 215,52 € zzgl. 19% USt.
Pro Teilnehmer für die jährliche Unterweisung inklusive Seminarunterlagen und Zertifikat 103,00 € zzgl. 19% USt.
Anmeldung
Sie können sich gerne per E-Mail: anmelden. Und gerne auch telefonisch unter Telefon: +497731 7951120
Die Zusatzqualifikation Schubmaststapler bieten wir vor Ort bei uns in der Robert-Gerwig-Straße 2, 78224 Singen und auch hausintern bei Ihnen an. Für Fragen stehen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
Kurstermine
März 07.03.2026 (Sa)
April 11.04.2026 (Sa) Mai 09.05.2026 (Sa) Juni 13.06.2026 (Sa) Juli 11.07.2026 (Sa) September 12.09.2026 (Sa) Oktober 17.10.2026 (Sa) November 07.11.2026 (Sa) Dezember 12.12.2026 (Sa)
Logistikring ist Ihr Partner für praxisnahe Schulungen, Tachomanagement und Gefahrgutberatung in der Logistik. Wir helfen Unternehmen, gesetzliche Pflichten einzuhalten. Einfach, zuverlässig und ohne unnötigen Aufwand.
Alle Schulungen finden in unseren Räumen in 78224 Singen Robert-Gerwig-Straße 2 statt. Alternativ bieten wir Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an.
Kein Problem, genau dafür sind wir da. Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihre aktuelle Situation und sagen Ihnen, ob z. B. Schulungen, Tachoauslesungen oder ein Gefahrgutbeauftragter notwendig sind.
Ja, z.B. Ladungssicherung nach VDI 2700, Gefahrgut-Unterweisungen oder Stapler-Schulungen. Auch diese Schulungen können wir direkt bei Ihnen vor Ort durchführen, auf Ihren Wunsch individuell angepasst.
Ja, wir bieten Inhouse-Schulungen für Gefahrgut, Tacho, Ladungssicherung etc. direkt bei euch vor Ort an in Süd-Deutschland. Du sparst dir die Anfahrt und wir passen die Inhalte auf deinen Betrieb an.
Der sogenannte „Staplerschein“ (Fahrausweis für Flurförderzeuge) selbst ist nicht befristet. Er wird nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 ausgestellt.
Allerdings verpflichtet § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 1 den Arbeitgeber dazu, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Das bedeutet: Der Fahrausweis bleibt grundsätzlich gültig, jedoch ist eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer verpflichtend, um die Bedienberechtigung im Unternehmen aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber bei längerer Fahrpause, besonderen Vorkommnissen oder sicherheitsrelevanten Änderungen eine erneute Schulung oder Überprüfung verlangen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 ist für das Führen von speziellen Flurförderzeugen – wie z. B. Schubmaststaplern, Seitenstaplern oder Dreiseitenstaplern – eine zusätzliche Qualifikation (Stufe 2) erforderlich.
Ein allgemeiner Staplerschein (Grundausbildung, Stufe 1) berechtigt nicht automatisch zum Führen dieser Spezialgeräte.
Der Arbeitgeber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte und geeignete Personen einzusetzen. Wird ein Spezialgerät ohne entsprechende Zusatzqualifikation bedient, kann dies im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Die Ausbildung zum Staplerfahrer erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001. Diese Regelung gilt bundesweit und wird von allen Berufsgenossenschaften anerkannt.
Der ausgestellte Fahrausweis für Flurförderzeuge ist daher deutschlandweit gültig.
Wichtig: Zusätzlich zur Ausbildung muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter gemäß § 7 DGUV Vorschrift 68 schriftlich mit dem Führen des Flurförderzeugs beauftragen (innerbetriebliche Fahrerlaubnis).
Ohne diese schriftliche Beauftragung darf der Stapler im jeweiligen Unternehmen nicht geführt werden – auch wenn ein gültiger Staplerschein vorhanden ist.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 kann die Ausbildung auch im Betrieb des Unternehmens durchgeführt werden, sofern die organisatorischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Inhouse-Schulung bietet insbesondere folgende Vorteile:
Schulung an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen
Einbindung betrieblicher Fahrwege und Gefährdungsbeurteilungen
Anpassung an branchenspezifische Anforderungen
Der Arbeitgeber bleibt jedoch weiterhin verantwortlich für:
die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG),
die Auswahl geeigneter Mitarbeiter (§ 7 DGUV Vorschrift 68),
sowie die jährliche Unterweisung (§ 4 DGUV Vorschrift 1).