Externer Gefahrgutbeauftragter

Ihre Sicherheit in besten Händen

§ Rechtsgrundlagen

GbV, § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgaben gegeneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Nimmt der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahr, ist eine Bestellung nicht erforderlich.

Externer Gefahrgutbeauftragter Straße und Schiene

Ihre Sicherheit in besten Händen!

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet Unternehmen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (GB). Nur in wenigen Ausnahmefällen entfällt diese Pflicht.

Unsere Leistungen:

Beratung & Schulung: Wir qualifizieren Ihr Team und beraten Sie umfassend.

Überwachung: Kontrolle der Einhaltung aller Vorschriften.

Dokumentation: Erstellung und Verwaltung aller geforderten Unterlagen.

Mit unserer Erfahrung sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen!

Kontakt:

Telefon:+49(0)7731/7951120 
E-Mail: info@logistikring.de

Für Fragen stehen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.