Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, versenden oder verladen, unterliegen umfangreichen gesetzlichen Pflichten. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten dient nicht nur der Einhaltung der Vorschriften, sondern schützt Geschäftsführung und Verantwortliche vor haftungsrechtlichen Risiken.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind gemäß § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die Verpflichtung gilt insbesondere für Unternehmen, denen Pflichten nach:
Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt die Funktion eines Sicherheitsberaters für die Beförderung gefährlicher Güter. Die Nichtbestellung eines vorgeschriebenen Gefahrgutbeauftragten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 10 GbV mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist erforderlich, sobald Ihr Unternehmen als:
an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist.
Maßgeblich ist nicht die Transporthäufigkeit, sondern die rechtliche Beteiligtenrolle nach ADR. Auch gelegentliche Beförderungen können die Bestellungspflicht auslösen. Ausnahmen von der Bestellungspflicht ergeben sich ausschließlich aus § 2 GbV und sind eng auszulegen. Eine fachliche Prüfung der individuellen Unternehmenssituation ist daher empfehlenswert.
Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir für Ihr Unternehmen:
Wir betreuen Speditionen, Entsorgungsunternehmen, Industrie- und Logistikbetriebe im Raum Singen, Hegau, Bodensee, Tuttlingen, Donaueschingen und Villingen-Schwenningen.
Unsere Tätigkeit umfasst die Verkehrsträger:
Auf Anfrage beraten wir auch zu Schnittstellen im kombinierten Verkehr.
Lassen Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet ist.
Telefon: +49 7731 7951120
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.
Ein Gefahrgutbeauftragter überwacht und dokumentiert, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrgut eingehalten werden. Er erstellt einen Jahresbericht, kontrolliert Abläufe, schult Personal und dient als Ansprechpartner für Behörden und Kontrollen.
Unsere Gefahrgutbeauftragten sind für folgende Verkehrsträger zertifiziert:
Straße (ADR) und Schiene (RID)
Die Verkehrsträger Binnenschiff (ADN), See (IMDG) und Luft (IATA/ICAO) folgen in der nächsten Zeit.