Externer Gefahrgutbeauftragter in Singen am Hohentwiel

Rechtssichere Betreuung gemäß GbV, ADR und RID für Unternehmen im Raum Hegau-Bodensee.

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, versenden oder verladen, unterliegen umfangreichen gesetzlichen Pflichten. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten dient nicht nur der Einhaltung der Vorschriften, sondern schützt Geschäftsführung und Verantwortliche vor haftungsrechtlichen Risiken.

Gesetzliche Verpflichtung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind gemäß § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Die Verpflichtung gilt insbesondere für Unternehmen, denen Pflichten nach:

  • ADR (Straße)
  • RID (Schiene)
  • IMDG-Code (See) zugewiesen sind.

 

Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt die Funktion eines Sicherheitsberaters für die Beförderung gefährlicher Güter. Die Nichtbestellung eines vorgeschriebenen Gefahrgutbeauftragten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 10 GbV mit Bußgeldern geahndet werden.

Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist erforderlich, sobald Ihr Unternehmen als:

  • Absender
  • Beförderer
  • Verlader
  • Verpacker
  • Empfänger
  • Entlader

an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist.

Maßgeblich ist nicht die Transporthäufigkeit, sondern die rechtliche Beteiligtenrolle nach ADR. Auch gelegentliche Beförderungen können die Bestellungspflicht auslösen. Ausnahmen von der Bestellungspflicht ergeben sich ausschließlich aus § 2 GbV und sind eng auszulegen. Eine fachliche Prüfung der individuellen Unternehmenssituation ist daher empfehlenswert.

Warum ein externer Gefahrgutbeauftragter sinnvoll ist

Die Bestellung eines internen Mitarbeiters ist mit erheblichem Schulungs-, Prüfungs- und Haftungsaufwand verbunden. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet:

  • Rechtssicherheit
  • Fachliche Expertise
  • Unabhängige Überwachung
  • Entlastung der
  • Geschäftsführung
  • Reduzierung von Haftungsrisiken

Fehlende oder fehlerhafte Bestellung kann zu Bußgeldern und behördlichen Maßnahmen führen. Zudem entfällt für Ihr Unternehmen der interne Prüfungs- und Fortbildungsaufwand gemäß GbV, da wir die Funktion vollständig übernehmen.

Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter

Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir für Ihr Unternehmen:

  • Beratung zu allen Vorschriften des ADR und RID
  • Überwachung der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften
  • Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts
  • Unterstützung bei Behördenkontrollen
  • Analyse von Gefahrgutprozessen
  • Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
  • Prüfung von Dokumentationen und Beförderungspapieren
  • Unterstützung bei Zwischenfällen und Unfallmeldungen
  • Prüfung der Einhaltung der 1.3 ADR-Unterweisungspflicht
  • Unterstützung bei der Bewertung von Freistellungen (z. B. 1000-Punkte-Regel)

Wir betreuen Speditionen, Entsorgungsunternehmen, Industrie- und Logistikbetriebe im Raum Singen, Hegau, Bodensee, Tuttlingen, Donaueschingen und Villingen-Schwenningen.

So läuft die Betreuung durch Logistikring ab

1. Analyse Ihres Unternehmens und der Gefahrgutprozesse

2. Schriftliche Bestellung gemäß GbV

3. Regelmäßige Überwachung und Dokumentationsprüfung

4. Erstellung des Jahresberichts

5. Beratung bei Änderungen im Gefahrgutrecht

Gefahrgutbeauftragter für Straße (ADR) und Schiene (RID)

Unsere Tätigkeit umfasst die Verkehrsträger:

  • Straße (ADR)
  • Schiene (RID)

Auf Anfrage beraten wir auch zu Schnittstellen im kombinierten Verkehr.

Unverbindliche Erstberatung vereinbaren

Lassen Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet ist.

Telefon: +49 7731 7951120

E-Mail:

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.