Testphase für den digitalen Führerschein startet ab April 2025

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26.02.2025 15:40 Uhr | Lesezeit: 2 min

Digitaler Führerschein ab April 2025: Testphase startet – ADAC äußert Bedenken

Ab April 2025 beginnt die Testphase für den digitalen Führerschein, der es Autofahrern ermöglichen soll, ihre Fahrerlaubnis über eine Smartphone-App vorzuweisen. Grundlage für die Einführung ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das am 12. Februar von der scheidenden Bundesregierung beschlossen wurde. Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte im Straßenverkehr, darunter die Einführung eines digitalen Führerscheins und die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten.

Erleichterungen durch die Digitalisierung

Mit dem digitalen Führerschein müssen künftig weder der Kartenführerschein noch der Fahrzeugschein physisch mitgeführt werden. Dies soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und Zeitersparnisse ermöglichen – etwa durch den Wegfall der Aushändigung des Kartenführerscheins nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung. Zudem sollen weitere digitale Anwendungen folgen, darunter die Online-Abrufbarkeit von Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie digitale Lösungen für die Parkraumkontrolle.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Nutzung

Der digitale Führerschein soll über eine App des KBA beantragt und verwaltet werden. Er enthält alle wesentlichen Informationen eines klassischen Führerscheins, jedoch ohne Unterschrift. Für die Nutzung ist weiterhin ein gültiger Kartenführerschein erforderlich, da dieser die Grundlage für die digitale Version bildet. Allerdings gilt der digitale Nachweis ausschließlich im Inland und ersetzt nicht die physische Fahrerlaubnis für internationale Fahrten.

Bedenken des ADAC

Der ADAC sieht die Digitalisierung als Chance, mahnt jedoch eine lückenlose technische Umsetzung an. Besonders wichtig sei, dass Polizeikontrollen Fahrverbote oder entzogene Fahrerlaubnisse in Echtzeit erkennen können, indem die App stets mit den aktuellen Daten abgeglichen wird. Zudem müsse der Kartenführerschein für Personen erhalten bleiben, die den digitalen Nachweis nicht nutzen möchten oder können.

EU-Perspektive und weitere Entwicklungen

Die EU plant ebenfalls die Einführung eines digitalen Führerscheins. Eine entsprechende Führerscheinrichtlinie könnte noch 2024 verabschiedet werden. Die tatsächliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten bleibt jedoch offen.

Mit der Testphase ab April 2025 wird der digitale Führerschein in Deutschland zunächst erprobt. Ob und wann er für alle verfügbar sein wird, hängt von den Ergebnissen der Testphase sowie der praktischen Umsetzung der neuen Gesetzeslage ab.

Quellen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Oliver BRandner

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